Frühstarter-Rente

Steuern & Auszahlung bei der Frühstarter-Rente

Steuerliche Behandlung und Auszahlungsregeln entscheiden, wie sinnvoll die Frühstarter-Rente langfristig ist. Wegen der langen Laufzeit wirken steuerliche Effekte besonders stark.

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Grundlogik der Besteuerung

Als staatlich gefördertes Vorsorgemodell ist von einer nachgelagerten Besteuerung auszugehen: steuerliche Entlastung während der Ansparphase, Besteuerung erst bei Auszahlung im Rentenalter.

Besteuerung während der Ansparphase

Nach aktueller Diskussion sollen Erträge während der Ansparphase nicht laufend besteuert werden. Das lässt den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte ungestört wirken.

• keine jährliche Abgeltungsteuer

• keine Steuererklärungspflicht für das Kind

• Vereinfachung gegenüber klassischen Depots

Steuerliche Rolle der Eltern

Staatliche Förderung ist nicht als Einkommen der Eltern gedacht und soll steuerlich neutral sein.

• private Einzahlungen sind freiwillig

• nicht als absetzbare Vorsorgeaufwendungen geplant

• stehen unabhängig von der Förderung

Auszahlungsphase – der entscheidende Zeitpunkt

Auszahlung ist für das Rentenalter vorgesehen; ein vorzeitiger Zugriff ist aktuell nicht geplant. Denkbare Formen: laufende Auszahlungen oder Kombinationen aus Teilbeträgen und laufender Zahlung. Ob Einmalzahlungen möglich sind, ist offen.

Besteuerung bei Auszahlung

Voraussichtlich einkommensteuerpflichtig im Rentenalter. Entscheidend sind offene Details:

• Besteuerung nur der Erträge oder des gesamten Auszahlungsbetrags?

• Besteuerung zum persönlichen Steuersatz?

• Freibeträge oder Ermäßigungen?

Diese Regeln bestimmen die Netto-Wirkung.

Vergleich zum Junior-Depot

Junior-Depot: laufende Besteuerung von Kapitalerträgen möglich, Freibeträge und Abgeltungsteuer gelten, keine nachgelagerte Besteuerung.

Frühstarter-Rente: steuerfreie Ansparphase wahrscheinlich, Besteuerung erst bei Auszahlung, langfristige Steuerstundung als Vorteil.

Typische Denkfehler

„Steuerfreiheit bedeutet keine Steuern.“ – Steuerfreiheit in der Ansparphase heißt meist Besteuerung später.

„Steuern sind bei kleinen Beträgen egal.“ – Über Jahrzehnte können Unterschiede erheblich sein.

„Auszahlung ist nebensächlich.“ – Sie entscheidet über die reale Kaufkraft im Alter.

Offene steuerliche Fragen

• konkrete Besteuerungslogik bei Auszahlung

• Behandlung von Teilentnahmen

• steuerliche Folgen bei Wohnsitz im Ausland

• Regelungen bei Tod oder Vererbung

• Übergang in andere Vorsorgemodelle

Einordnung

Die steuerliche Ausgestaltung ist zentraler Erfolgsfaktor. Vorteile entstehen aus Zeit, steuerlicher Stundung und kapitalmarktbasiertem Wachstum – nicht aus einzelnen Zahlenversprechen.

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Wichtiger Hinweis

Diese Seite ordnet den aktuellen Diskussions- und Entwurfsstand ein.

Steuerliche und förderbezogene Aspekte können sich ändern. Keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.

Letzte inhaltliche Aktualisierung: Dezember 2025

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